Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind die zwischen erlebenundhandeln und den AuftraggeberInnen vereinbarten Leistungen.

2. Ausführung des Auftrags/Verbindlichkeit der VertragspartnerInnen

Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. erlebenundhandeln verpflichtet sich unter Wahrung aller Sorgfaltspflichten, für eine qualitativ hochwertige Durchführung der Seminare und Trainings zu sorgen. In diesem Sinne ist erlebenundhandeln berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger MitarbeiterInnen zu bedienen. Es bleibt erlebenundhandeln vorbehalten, die Übungen nach Kenntnissen der TeilnehmerInnen oder wegen unvorhersehbarer Umstände oder höherer Gewalt (z.B. Schlechtwetter) entsprechend abzuändern. Bei Verschiebung von vereinbarten Terminen von Seiten der AuftraggeberInnen werden in der Praxis die VertragspartnerInnen versuchen eine gemeinsame und für beide kostenneutrale Lösung zu finden.

3. Zahlungs- und Storno-Bedingungen

Die Rechnungsbeträge sind jeweils nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug auf das in der Faktura angeführte Konto zu überweisen.
Bei Rücktritt von der vereinbarten Leistung im Rahmen einer Seminarreihe bis 6 Wochen vor dem nächsten vereinbarten Arbeitstermin (Seminar, Workshop, etc.) werden einmalig Kosten für die Vorbereitung in Höhe eines Seminartagsatzes verrechnet, danach die anteiligen Kosten des nächsten Seminars plus angefallene Kosten für die Vorbereitung in Rechnung gestellt.
Bei Einzelseminaren gelten Stornokosten wie folgt: Bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn betragen die Stornokosten 50%, danach bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn 75%, ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn 100% des Gesamthonorars.
Die Verrechnung der Unterkunfts- und Verpflegungskosten des Beherbergungsbetriebes wird im Normalfall direkt mit dem Auftraggeber abgewickelt.
Bei Seminarentfall z. B. bei Krankheit des Veranstalters wird ein Ausweichtermin bzw. Vertretungs-TrainerInnen gesucht und angeboten. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
Die Abwesenheit einzelner TeilnehmerInnen ist kein Grund für eine Rückerstattung von Seminargebühren.

4. Verschwiegenheit

erlebenundhandeln behandelt alle bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen, betrieblichen und privaten Angelegenheiten der AuftraggeberInnen vertraulich.
Die AuftraggeberInnen verpflichten sich, das seitens von erlebenundhandeln vermittelte Know-how nicht zum Zwecke der unmittelbaren oder mittelbaren Gewinnerzielung an Dritte weiterzuvermitteln. Davon ausgenommen sind Lehrgänge und Methoden-Seminare.

5. Teilnahmebedingungen

Gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen bzw. notwendige Medikamenteneinnahme sind den TrainerInnen von erlebenundhandeln bekanntzugeben damit sie darauf Rücksicht nehmen können. Die Anforderungen werden der physischen Konstitution der TeilnehmerInnen angepasst.

6. Versicherung und Haftung

In unseren Trainings werden keine unverhältnismäßigen Risiken eingegangen. Unsere Sicherungssysteme entsprechen den aktuellen Standards (z.B. redundante Systeme bei Seilaufbauten). Bei unseren Trainings sind grundsätzlich keine Unfall- und Krankenversicherungen eingeschlossen. Die Teilnahme an allen Seminaren, Gesprächen und sonstigen Veranstaltungen ist freiwillig und stellt keinerlei Ersatz für medizinische und psychische Betreuung dar.
Die TeilnehmerInnen tragen die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen innerhalb und außerhalb aller Veranstaltungen, kommen für eventuell verursachte Schäden selbst auf und stellen erlebenundhandeln von allen Haftungsansprüchen frei. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt.

Gültig ab 1. Oktober 2012

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.